Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf deren Grundlage Sonnenberg Harrison Partnerschaft mbB und Sonnenberg Harrison Partners Sarl Aufträge von ihren Mandanten annehmen und für diese tätig werden. Diese Bedingungen regeln die berufliche Beziehung, sofern keine ergänzenden oder übergeordneten vertraglichen Vereinbarungen bestehen. Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Bedingungen haben, sollten Sie diese mit uns klären, bevor Sie uns beauftragen, Arbeiten in Ihrem Namen auszuführen. Dies ist wichtig, da wir alle Aufträge, die wir von Ihnen erhalten, nur auf der Grundlage annehmen, dass Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
Marktstellung
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden unabhängigen Gesellschaften Sonnenberg Harrison Partnerschaft mbB, mit Sitz in Deutschland, und Sonnenberg Harrison Partners Sarl, mit Sitz in Frankreich, ist eng und wir haben Büros und Zustelladressen in weiteren Ländern. Wir sind für in- und ausländische Unternehmen, Investoren, finanzierte Start-ups, kooperative Forschungszentren und Forschungsinstitute tätig, die es mit ihrem geistigen Eigentum ernst meinen und in der Lage sind, es verwerten zu können.
Unser Ziel ist es, die Geschäfte unserer Mandanten zu verbessern und ihren Wettbewerbsvorteil zu maximieren, indem wir sie strategisch bei der Erfassung, Entwicklung und kommerziellen Verwertung ihres geistigen Eigentums unterstützen. Zu diesem Zweck beschäftigen wir juristisch und technisch qualifizierte Fachleute sowie Hilfskräfte auf allen Ebenen unserer Organisation. Unsere Gebühren spiegeln im Allgemeinen das Niveau der von uns gebotenen Fachkenntnisse und den Mehrwert wider, den wir für die Unternehmen unserer Mandanten schaffen.
Es kann vorkommen, dass wir Aufträge ablehnen, wenn wir der Meinung sind, dass wir entweder nicht in der Lage sind, einen bedeutenden Mehrwert für das Geschäft eines potenziellen Mandanten zu schaffen, oder dass ein potenzieller Mandant nicht in der Lage ist, Gebühren zu zahlen, die der Qualität der von uns erbrachten Dienstleistung entsprechen. Wir glauben, dass diese “Win-Win”-Philosophie es uns ermöglicht, unseren Mandanten das höchstmögliche Maß an Service und Beratung zu bieten.
Verantwortlicher Anwalt für jeden Mandanten
Es gehört zu unseren Grundsätzen, einen leitenden Rechtsanwalt oder Partner der Kanzlei zu ernennen, der letztlich für das Pflegen der Beziehung zu jedem Mandanten verantwortlich ist. Die verantwortliche Person kann Aspekte der Arbeit an den am besten geeigneten Kollegen delegieren, wobei das für die jeweilige Angelegenheit erforderliche Maß an Fachwissen und technischer Spezialisierung berücksichtigt wird. Die verantwortliche Person für jeden Mandanten behält jedoch den Überblick über die Arbeit und kann jederzeit kontaktiert werden, um spezifische Fragen oder Anliegen zu klären.
Team-Strukturen
Wir arbeiten als gemeinsames Team und teilen Ihnen mit, welche Mitglieder des Teams für Sie tätig sind. Auf diese Weise können wir trotz gelegentlicher, aber unvermeidlicher Abwesenheit einzelner Teammitglieder vom Büro eine relative Kontinuität im Arbeitsablauf und ein hohes Maß an Reaktionsfähigkeit aufrechterhalten.
Beauftragung von Drittparteien
Es kann erforderlich sein, dass wir Dritte, wie z. B. Übersetzer oder ausländische Kollegen, mit der Durchführung einiger Aspekte Ihrer Arbeit beauftragen, wie z. B. mit der Übersetzung von Dokumenten oder der Anmeldung von Rechten an geistigem Eigentum oder Klagen im Ausland sowie mit der Korrespondenz mit anderen Personen. Wir werden diese Dritten in Ihrem Namen beauftragen und die Kosten für diese Dienstleistungen direkt an Sie weiterberechnen. Diese Fremdkosten werden auf unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
Offenlegung der Honorare
Bevor wir auf der Grundlage eines neuen Auftrags mit der eigentlichen Arbeit beginnen, werden wir uns bemühen, Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass wir diesen Auftrag verstanden haben. Wir werden uns auch bemühen, Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen zu lassen, der die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung der Arbeit enthält. In Ermangelung einer anderen Vereinbarung wenden wir unsere Standardtarife an, die wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellen können.
Wir werden uns bemühen, Sie umgehend zu kontaktieren, wenn wir zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass ein früherer Kostenvoranschlag voraussichtlich überschritten werden wird. Kostenvoranschläge werden schriftlich erstellt, außer in dringenden Fällen, in Fällen, in denen Sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass dies nicht erforderlich ist, oder in Fällen, in denen das aufgrund einer langjährigen Geschäftsbeziehung implizit ist.
Standardhonorare und Gebühren
Unsere Honorare werden in erster Linie nach einer regelmäßig aktualisierten Gebührenordnung berechnet, deren Einzelheiten Ihnen auf Anfrage mitgeteilt werden können. Unsere Honorare basieren in der Regel auf Stundensätzen, vorab festgelegten Pauschalbeträgen oder einer Kombination aus beidem. Die Stundensätze werden in Sechs-Minuten-Einheiten berechnet und richten sich nach dem Fachwissen der beteiligten Fachleute sowie nach der Art der durchgeführten Arbeiten. Unsere Gebühren können darüber hinaus angepasst werden, um das erforderliche Qualifikationsniveau, die Dringlichkeit der Angelegenheit, den Grad der Wertschöpfung, den Grad des Risikos und andere relevante Faktoren zu berücksichtigen. Wir können unsere Gebühren auch von Fall zu Fall anpassen, um die Nutzung unserer einzigartigen Bibliotheken für Präzedenzfälle, unserer Wissensmanagementsysteme und sonstigen geistigen Kapitals zu berücksichtigen.
Für den Fall, dass Ihre Angelegenheit unter die Bestimmungen des deutschen Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) fällt, sollten Sie wissen, dass wir Ihnen einen vereinbarten Stundensatz in Rechnung stellen und dass Sie im Falle eines Obsiegens vor Gericht möglicherweise nicht alle Kosten erstattet bekommen. Die von Ihnen zu zahlenden Mindestgebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem so genannten “Streitwert”, d. h. dem Geldwert des Falles. Weitere Einzelheiten können wir Ihnen auf Anfrage mitteilen.
Auslagen und Steuern
lle Auslagen wie Reisekosten, amtliche Gebühren, Beraterhonorare und Gebühren für ausländische Mitarbeiter werden Ihnen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden alle anfallenden Mehrwert- oder sonstigen Steuern, wie z. B. die Stempelsteuer, an Sie weitergegeben und ebenfalls in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Honorarvoranschläge jedoch ausschließlich der Mehrwertsteuer. Für Mandanten mit Sitz außerhalb Europas oder für Mandanten, die zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens der Europäischen Union berechtigt sind, wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Abrechnungsmodalitäten und Handelsbedingungen
In der Regel stellen wir Ihnen die Rechnung entweder am Ende eines Projekts, z. B. bei der Anmeldung einer Marke oder eines Patents, oder auf monatlicher Basis, es sei denn, die Umstände eines bestimmten Falles erfordern nach unserem Ermessen etwas anderes. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt unser Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsdatum. Wir bitten Sie, etwaige Rückfragen zur Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 % (5 %, wenn Sie Verbraucher sind) über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr auf überfällige Beträge zu erheben und auch gerichtliche Schritte zur Eintreibung von Forderungen einzuleiten, wenn eine Rechnung mehr als 60 Tage überfällig ist. Sollten uns im Zusammenhang mit der Eintreibung von Gebühren oder Auslagen Kosten entstehen, so können diese zusätzlich zu den Zinsen von Ihnen eingefordert werden.
Handeln als Agent
Wir oder ein verbundenes Unternehmen können sich bereit erklären, in Fällen, in denen Sie nicht möchten, dass Ihre Identität oder Beteiligung offengelegt wird, als Ihr nicht offengelegter Agent (oder “Strohmann”) zu handeln. In diesem Fall verpflichten Sie sich, uns alle Kosten und Verbindlichkeiten, die uns entstehen, zu ersetzen. Zu diesen Kosten und Verbindlichkeiten gehören auch unsere Gebühren und Auslagen. In Fällen, in denen eine Klage erfolglos bleibt, können sie auch die Gerichtskosten und den Schadenersatz der Gegenpartei sowie die Kosten für die Befolgung der Anordnungen eines Gerichts oder einer anderen Stelle umfassen. Es kann sein, dass wir als Bedingung für unsere Tätigkeit als Ihr Bevollmächtigter von Ihnen im Voraus Gelder oder andere Sicherheiten oder Schutzmaßnahmen verlangen.
Kreditkontrolle
Wir können Vorauszahlungen verlangen, um die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen in jeder neuen Angelegenheit zu decken, und wir können in laufenden Angelegenheiten Vorauszahlungen für größere Auslagen verlangen, insbesondere dann, wenn diese wahrscheinlich eine erhebliche Größenordnung haben. Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem alleinigen Ermessen jederzeit unabhängige Kreditauskünfte über jeden Mandanten einzuholen. Es gehört auch zu unseren Grundsätzen, allen unseren Mandanten interne Kreditratings zuzuweisen, die laufend überprüft werden. Wir behalten uns das Recht vor, Kreditinformationen an unsere Inkassobüros weiterzugeben und Kreditagenturen über jeden ernsthaften Zahlungsausfall zu informieren.
Modalitäten der Kommunikation
Wir werden uns bemühen, mit Ihnen in der von Ihnen bevorzugten Form zu kommunizieren. Für die routinemäßige Kommunikation bevorzugen wir in der Regel den elektronischen Weg, insbesondere Telefon und E-Mail. Bei der Kommunikation über diese Kommunikationsmittel akzeptieren unsere Mandanten, dass Sicherheit, Vertraulichkeit und Datenintegrität aufgrund der Möglichkeit des unbefugten Abfangens, der Manipulation und der Nichtzustellung nicht absolut garantiert werden können. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sollte jede in elektronischer Form übermittelte Stellungnahme oder Beratung als Ausdruck der Meinung des jeweiligen Verfassers angesehen werden und bedarf der endgültigen Bestätigung in einem formellen Schreiben mit Briefkopf. Wir sind gerne bereit, die Kommunikation zu verschlüsseln, wenn Sie dies wünschen und uns einen Verschlüsselungscode zur Verfügung stellen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Unsere Datenschutzrichtlinie für die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten ist unter folgendem Link ausführlich beschrieben. Die Annahme dieser Datenschutzrichtlinie ist Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden von uns ausschließlich für den Zweck verwendet, für den sie bereitgestellt wurden. Alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, werden streng vertraulich behandelt und unterliegen gegebenenfalls dem Anwaltsgeheimnis. Vorbehaltlich des folgenden Absatzes werden solche Informationen nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Mandant hat dies genehmigt oder es ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist für die berufliche Beziehung von grundlegender Bedeutung, dass vertrauliche Informationen über, durch oder von einem bestimmten Mandanten von uns nicht zum Vorteil anderer Mandanten verwendet werden. Ebenso würden wir vertrauliche Informationen, die wir über oder von einem anderen Mandanten erhalten haben, nicht an Sie weitergeben, selbst wenn diese Informationen zu Ihrem Vorteil sein könnten. Unsere Datenschutzrichtlinie ist Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zustimmung zur Nutzung und Offenlegung
Damit wir Ihnen Dienstleistungen erbringen können, müssen wir unter Umständen von Ihnen zur Verfügung gestellte oder Sie betreffende Informationen (“Informationen”) an Dritte weitergeben, z. B. an Behörden, Gerichte, ausländische Patent- und Markenanwälte oder -anwältinnen, Erneuerungsbeauftragte, Rechtsberater und Sachverständige. Für die Zwecke unserer Geschäftstätigkeit können wir auch Informationen zwischen unseren beiden Unternehmen in Deutschland und Frankreich weitergeben.
Um unsere Dienstleistungen zu erbringen, greifen wir auch auf von nicht rechtskundigen durchgeführte Back-Office-Dienstleistungen zurück, die von nicht-anwaltlichen Unternehmen erbracht werden, einschließlich IT-, Versicherungs-, Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen.
Sie stimmen in Ihrem eigenen Namen (oder wenn Sie uns bitten, im Namen einer anderen Person oder Einrichtung zu handeln, im Namen dieser Person oder Einrichtung) der Weitergabe von Informationen für diese Zwecke zu.
Interessenkonflikte
Sollten wir zu irgendeinem Zeitpunkt von einem Interessenkonflikt Kenntnis erlangen, werden wir Sie darauf hinweisen. Wir werden uns auch aktiv darum bemühen, den Konflikt so schnell wie möglich zu lösen, wobei wir uns an die anerkannten Grundsätze des Rechts, der Berufsethik und eines guten Mandantenbeziehungsmanagements halten.
Vernichtung von Dokumenten
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Akten jederzeit nach Ablauf von zehn Jahren nach Abschluss einer Angelegenheit zu vernichten. Grundsätzlich ist dies das Datum der letzten schriftlichen Mitteilung in unserer Akte oder der letzten Rechnung (mit Ausnahme von Korrespondenz oder Konten, die ausschließlich mit Verlängerungen verbunden sind), je nachdem, was später eintritt. Wir führen den gesamten Schriftverkehr in elektronischer Form und bewahren nur die Dokumente in Papierform auf, die ausdrücklich zur Aufbewahrung benötigt werden, wie z. B. Gerichtsbeschlüsse oder Patent- und Markenurkunden. Die Ausdrucke werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.
Beschränkung der Nutzung der Beratung
Sofern wir nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, darf kein Rat, keine Dienstleistung und keine Information, die wir einem Mandanten zur Verfügung gestellt haben, von einem Dritten verwendet werden bzw. ein Dritter darf nicht auf diese Informationen vertrauen. Wir übernehmen keine Haftung in Bezug auf die Nutzung oder das Vertrauen Dritter, die gegen diese Einschränkung verstoßen.
Nichteinhaltung der Bedingungen
Die Nichteinhaltung unserer Geschäftsbedingungen durch einen Mandanten kann nach unserem alleinigen Ermessen zur vorübergehenden Aussetzung der Arbeit oder zur endgültigen Beendigung des Auftrags führen. Dies kann auch dazu führen, dass wir uns weigern, weitere Aufträge von Ihnen anzunehmen.
Dauer und Beendigung
Alle Arbeiten, die wir in Ihrem Auftrag ausführen, gelten als auf der Grundlage dieser Bedingungen ausgeführt, sofern sie nicht durch eine andere schriftliche Vereinbarung, an der wir beteiligt sind, geändert oder aufgehoben werden. Jede Partei kann unser Engagement in einer bestimmten Angelegenheit oder allgemein jederzeit durch eine entsprechende Mitteilung beenden. In diesem Fall sind Sie weiterhin für unsere Honorare und Gebühren sowie für alle vor dem Datum der Kündigung angefallenen oder aufgelaufenen Kosten verantwortlich, zusätzlich zu den Honoraren, Gebühren und Kosten, die sich aus der Arbeit ergeben, die wir in der Folge leisten müssen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Eintreibung ausstehender Forderungen.
Pfandrecht
Im Falle einer Kündigung durch eine der beiden Parteien und aus welchem Grund auch immer, behalten wir alle Dateien ein, bis alle Kosten beglichen, alle ausstehenden Gebühren gezahlt und alle anderen Verpflichtungen erfüllt sind.
Willkommen an Bord
Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Entscheidung, uns zu beauftragen, akzeptieren, heißen wir Sie als Mandanten unserer Kanzlei willkommen. Wir freuen uns darauf, in enger Partnerschaft mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um den Wert Ihres Unternehmens zu maximieren, indem wir Ihr geistiges Eigentum erfassen, nutzen und verwerten.