HARALD HOFMANN

Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Harald Hofmann ist Gründungsmitglied von SONNENBERG HARRISON. Er ist seit 1999 im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Davor war er Leiter der Rechtsabteilung eines international tätigen Telekommunikationsunternehmens. Harald Hofmann studierte Maschinenwesen an der Technischen Universität in München, Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München sowie Mediation an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).

Er ist als Rechtsanwalt zur Vertretung berechtigt insbesondere vor den Land- und Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof in Rechtsbeschwerde- und Berufungsverfahren betreffend Entscheidungen des Bundespatentgerichts, dem Gericht der Europäischen Union, dem Bundespatentgericht sowie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
   

TÄTIGKEIT

Harald ist auf allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind streitige Verfahren, insbesondere Beratung und Vertretung in Patentstreitsachen sowie Verfahren gegen Produktpiraten bei Grenzbeschlagnahmen.

Harald Hofmann spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

ZULASSUNGEN

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Mediator

LEBENSLAUF

  • Seit 2020

    Gründungspartner bei Sonnenberg Harrison

  • 1999-2020

    Gründungspartner der 24IP Law Group

  • 1999

    Zulassung und Niederlassung als Rechtsanwalt in München

  • 1998-2001

    Leiter der Rechtsabteilung eines Telekommunikationsunternehmens

  • 1997

    Zweites Juristisches Staatsexamen

  • 1994

    Erstes Juristisches Staatsexamen